Rechtsprechungsänderung : der BGH verneint nun das Recht des Arbeitnehmererfinders auf Auskunft und Rechnungslegung über den erzielten Gewinn und über nach einzelnen Kostenfaktoren aufgeschlüsselte Gestehungskosten ; Anmerkungen zum Urteil des BGH vom 17. Nov. 2009, X ZR 137/07…
Schlagwörter: In: Mitteilungen der deutschen Patentanwälte Jg. 101, Heft 5 (2010), Seite 227-230Dieser Titel hat keine Exemplare