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Der EuGH erleichtert Markeninhabern die Beendigung von Vereinbarungen zur gemeinsamen Verwertung ihrer Marke

Von: Schlagwörter: Enthalten in: Österreichische Blätter für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht Jg. 2014, Heft 2 (1914), Seite 52-54
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