Die Zuordnung einer Marke durch Verkehrsgeltung des Zeichens im Verhältnis zwischen Hersteller und Händler nach Beendigung des Vertragsverhältnisses (§4 Nr. 2 MarkenG)
Schlagwörter: Enthalten in: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht GRUR Jg. 97, Heft 7 (1995), Seite 474-476Dieser Titel hat keine Exemplare