Die Anwendung von Art. 8 der Pariser Verbandsübereinkunft auf Länder, in denen der Handelsnamen eintragungspflichtig ist
Schlagwörter: Enthalten in: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht : Internationaler Teil GRUR Int Jg. 45, Heft 4 (1996), Seite 413-425Dieser Titel hat keine Exemplare