Der Patentanwalt ist trotzdem zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig! : Nach bisher stRsp wurden in Patentverletzungsverfahren die Kosten des mitwirkenden Patentanwalts als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig iSd § 41 ZPO erachtet. Daran sollte sich auch nach der E des LG Ried i. I nichts ändern /
Christian Gassauer-Fleissner.
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