Bestehenbleiben eines eingetragen Schutzrechts trotz Nichteinzahlung der Gebühren als Folge der Unterbrechung des "patentamtlichen Gebühreneinzahlungsverfahrens" durch Insolvenzverfahrenseröffnung
Schlagwörter: Enthalten in: Mitteilungen der deutschen Patentanwälte Jg. 99, Heft 2 (2008), Seite 69-74Dieser Titel hat keine Exemplare