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Bestehenbleiben eines eingetragen Schutzrechts trotz Nichteinzahlung der Gebühren als Folge der Unterbrechung des "patentamtlichen Gebühreneinzahlungsverfahrens" durch Insolvenzverfahrenseröffnung

Von: Schlagwörter: Enthalten in: Mitteilungen der deutschen Patentanwälte Jg. 99, Heft 2 (2008), Seite 69-74
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