Sind für Anwaltsgebührenklagen wegen Beratung oder Vertretung in einer Zeichensache streitwertunabhängig die ermächtigten Landgerichte nach § 140 Abs. 1 MarkenG zuständig?
Schlagwörter: In: Mitteilungen der deutschen Patentanwälte Jg. 98, Heft 10 (2007), Seite 449-452Dieser Titel hat keine Exemplare