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Sind für Anwaltsgebührenklagen wegen Beratung oder Vertretung in einer Zeichensache streitwertunabhängig die ermächtigten Landgerichte nach § 140 Abs. 1 MarkenG zuständig?

Von: Schlagwörter: In: Mitteilungen der deutschen Patentanwälte Jg. 98, Heft 10 (2007), Seite 449-452
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