Diensterfindungen ab jetzt mit Haftungsetikett für den Arbeitgeber wegen einer Pflichtverletzung des Arbeitnehmererfinders
Schlagwörter: Enthalten in: Mitteilungen der deutschen Patentanwälte Jg. 97, Heft 11 (2006), Seite 486-490Dieser Titel hat keine Exemplare