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Das Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27. 9. 1968 (EuGVÜ) und das Luganer Übereinkommen vom 16. 9. 1988 (LugÜ), soweit hiervon Streitigkeiten des ….

Von: Schlagwörter: Enthalten in Mitteilungen der deutschen Patentanwälte Jg. 86, Heft 9 (1996), Seite 257-269
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