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Ist der die Streitbeilegung zwischen Verbandsländern regelnde Artikel 28 der Pariser Verbandsübereinkunft änderungsbedürftig?

Von: Schlagwörter: Enthalten in: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht : Internationaler Teil GRUR Int Heft 6 (1979), Seite 294-303
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