Ist der die Streitbeilegung zwischen Verbandsländern regelnde Artikel 28 der Pariser Verbandsübereinkunft änderungsbedürftig?
Schlagwörter: Enthalten in: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht : Internationaler Teil GRUR Int Heft 6 (1979), Seite 294-303Dieser Titel hat keine Exemplare