Die Haftung des Betriebsinhabers für Wettbewerbsverstöße seiner Angestellten und Beauftragten (§13 IV UWG)
Schlagwörter: Enthalten in: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht GRUR Jg. 93, Heft 5 (1991), Seite 344-353Dieser Titel hat keine Exemplare