Gut gemeint - Ziel verfehlt : Negative Feststellungsklage als Hauptsache im Sinne des § 937 Abs. 1 ZPO
Schlagwörter: Enthalten in: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht GRUR Jg. 98, Heft 8/9 (1996), Seite 571-574Dieser Titel hat keine Exemplare