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Haben §§14 Abs.2 Nr.3 und 15 Abs.3 MarkenG den Schutz der berühmten Marke sowie des berühmten Unternehmenskennzeichens aus §§12, 823 Abs.1, 1004BGB ersetzt?

Von: Enthalten in: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht GRUR Jg. 98, Heft 8-9 (1996), Seite 624-625
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