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Der Patentanwalt ist trotzdem zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig! : Nach bisher stRsp wurden in Patentverletzungsverfahren die Kosten des mitwirkenden Patentanwalts als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig iSd § 41 ZPO erachtet. Daran sollte sich auch nach der E des LG Ried i. I nichts ändern / Christian Gassauer-Fleissner.

Von: Mitwirkende(r): Sprache: Deutsch Beschreibung: 11 SeitenSchlagwörter: Enthatlen in: Österreichische Blätter für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht Jg. 51, Heft 6 (2002), Seite 265-266
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