Aktuelles aus dem Wettbewerbsrecht : Verwendung von "Made in Germany" in wttbewerbsrechtlicher Hinsicht und "notarielle Unterwerfungserklärung" als Instrument zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr im Wettbewerbsrecht
Schlagwörter: Enthalten in: Mitteilungen der deutschen Patentanwälte Jg. 107, Heft 1 (2016), Seite 8-12Dieser Titel hat keine Exemplare