Einspruch beim Europäischen Patentamt und Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht nebeneinander? : nein, weder nebeneinander noch nacheinander!
Schlagwörter: Enthalten in: Mitteilungen der deutschen Patentanwälte Jg. 90, Heft 7 (1999), Seite 241-245Dieser Titel hat keine Exemplare