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MARC
Eintrag Sachschlagwort
001 - Kontrollnummer
- Kontrollfeld: 6147
003 - Kontrollnummer Identifier
- Kontrollfeld: AT-PATW
005 - Datum und Zeit der letzten Transaktion
- Kontrollfeld: 20211112104831.0
008 - Datenelemente mit fester Länge
- Kontrollfeld mit fester Länge: 211111|| aca||babn | a|a d
040 ## - Katalogisierungsquelle
- Original-Katalogisierungsstelle: AT-PATW
150 #4 - Ansetzung - Zeitschlagwort
- Sachschlagwort oder geografischer Name als Eintragungselement: Beglaubigung
550 ## - Siehe-auch-Verweisung - Sachschlagwort
- Sachschlagwort oder geografischer Name als Eintragungselement: Beurkundung
- Verweisungsphrase: Verwandter Begriff:
677 ## - Definition
- Definition: Die Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder Abschrift, als öffentliche Beglaubigung durch einen Notar oder als amtliche Beglaubigung durch eine andere landesrechtlich hierzu ermächtigte Behörde. Es ist allgemein eine Bescheinigung, dass Zweitschriften mit dem Original übereinstimmen und speziell im Rechtsverkehr ein gesetzliches Formerfordernis, wonach Unterschriften in bestimmten Verträgen oder Urkunden durch öffentliche Beglaubigung vor einem Notar geleistet werden müssen. Von der Beglaubigung ist die Beurkundung zu unterscheiden. Bei der Beglaubigung wird lediglich die Unterschrift beglaubigt, hingegen bezieht sich die Beurkundung ebenfalls auf den Inhalt des Schriftstückes.
- URL: https://de.wikipedia.org/wiki/Beglaubigung ; Zugriff am: 11.11.2021.
- Quelle der Definition: Wikipedia