Normale Ansicht
MARC
Eintrag Sachschlagwort
001 - Kontrollnummer
- Kontrollfeld: 6146
003 - Kontrollnummer Identifier
- Kontrollfeld: AT-PATW
005 - Datum und Zeit der letzten Transaktion
- Kontrollfeld: 20211111161555.0
008 - Datenelemente mit fester Länge
- Kontrollfeld mit fester Länge: 211111|| aca||babn | a|a d
040 ## - Katalogisierungsquelle
- Original-Katalogisierungsstelle: AT-PATW
150 #4 - Ansetzung - Zeitschlagwort
- Sachschlagwort oder geografischer Name als Eintragungselement: Beurkundung
550 #8 - Siehe-auch-Verweisung - Sachschlagwort
- Sachschlagwort oder geografischer Name als Eintragungselement: Beglaubigung
- Verweisungsphrase: Verwandter Begriff
677 ## - Definition
- Definition: Beurkundung ist im Rechtsverkehr ein gesetzliches Formerfordernis, wonach bestimmte Verträge oder Urkunden von einem Notar in einer Niederschrift abgefasst werden müssen, von diesem den Beteiligten vorgelesen, von den Beteiligten genehmigt und in Anwesenheit des Notars eigenhändig unterzeichnet werden müssen. Die Beurkundung ist die strengste gesetzliche Formvorschrift.
- URL: https://de.wikipedia.org/wiki/Beurkundung ; Zugriff am: 11.11.2021
- Quelle der Definition: Wikipedia