Gilt die Zurücknahmefiktion des § 40 Abs. 5 PatG 1981 auch für eine noch beim Patentamt anhängliche Gebrauchsmusteranmeldung?
Bruchhausen, Karl
Gilt die Zurücknahmefiktion des § 40 Abs. 5 PatG 1981 auch für eine noch beim Patentamt anhängliche Gebrauchsmusteranmeldung?
Deutschland
Gebrauchsmusteranmeldung
Gilt die Zurücknahmefiktion des § 40 Abs. 5 PatG 1981 auch für eine noch beim Patentamt anhängliche Gebrauchsmusteranmeldung?
Deutschland
Gebrauchsmusteranmeldung